___ und die G.________ AG. Umgekehrt erhielten alle Nichtmitglieder des Verwaltungsrats, sofern sie keine Angehörige von Verwaltungsratsmitgliedern sind, lediglich Zustimmungserklärungen ohne Ansetzung einer 20-tägigen Frist und ohne den Hinweis, dass Stillschweigen Zustimmung bedeute (Ausnahme: N.________). Im Falle der Aktionäre E.________ und der von ihm vertretenen G.________ AG lagen keine unterzeichneten Zustimmungserklärungen vor. Vielmehr wurden dem Handelsregisteramt dazu zwei nicht unterzeichnete und nicht datierte Blankozustimmungserklärungen mit dem vorerwähnten Zusatz eingereicht. Im einen Fall (pag. 468) ist der Name des angeschriebenen Aktionärs in exakt gleicher Schrift