Die beiden Arten unterschieden sich insbesondere darin, dass die eine Version im Unterschied zur anderen den folgenden Zusatz enthielt: «Es gilt eine Frist von 20 Tagen, das Ausbleiben einer schriftlichen und rechtsgültig unterzeichneten Antwort gilt als Zustimmung» (vgl. die unterschiedlichen Versionen an den Beispielen auf pag. 461 und 462).