Bei der erstinstanzlichen Edition der Unterlagen beim Handelsregisteramt bestätigte sich, was bereits der Anzeiger E.________ bei seinen Nachforschungen erkannt hatte, dass nämlich der Anmeldung an das Handelsregisteramt durch den Verwaltungsrat zwei verschiedene Versionen von Zustimmungserklärungen beigefügt worden waren. Die beiden Arten unterschieden sich insbesondere darin, dass die eine Version im Unterschied zur anderen den folgenden Zusatz enthielt: