10.3 Zweite Zustimmungserklärung? Aus den edierten Unterlagen ergibt sich, dass der Beschuldigte der Anmeldung beim Handelsregisteramt insbesondere eine Zustimmungserklärungen sämtlicher Aktionäre beilegte, wonach diese auf eine eingeschränkte Revision ausdrücklich verzichtet hatten (pag. 454 ff.). Bei der erstinstanzlichen Edition der Unterlagen beim Handelsregisteramt bestätigte sich, was bereits der Anzeiger E.________ bei seinen Nachforschungen erkannt hatte, dass nämlich der Anmeldung an das Handelsregisteramt durch den Verwaltungsrat zwei verschiedene Versionen von Zustimmungserklärungen beigefügt worden waren.