In dieser Erklärung werden die Voraussetzungen eines Opting-out beschrieben und festgehalten, dass Kopien der massgeblichen aktuellen Unterlagen (wie Erfolgsrechnungen, Bilanzen, Jahresberichte, Verzichtserklärungen der Aktionäre oder das Protokoll der Generalversammlung) beizulegen seien (pag. 32); eine Kopie des Schreibens an das Handelsregisteramts ging an das Regionalgericht Berner Jura- Seeland (pag. 621). Mit Schreiben vom 24. März 2015 an die F.________ AG wies das Handelsregisteramt darauf hin, dass die Unterlagen für die Anmeldung des Opting-out unvollständig seien und noch ergänzt werden müssten.