649 Z. 31 f.). Am 20. März 2015 meldeten der Beschuldigte sowie H.________ als Verwaltungsratspräsident der F.________ AG beim Handelsregisteramt den Verzicht auf eine Revisionsstelle an (pag. 127, Z. 179 ff. und pag. 413, Z. 19 ff.), wobei sie eine «KMU-Erklärung betreffend Verzicht auf eine Revisionsstelle» beilegten. In dieser Erklärung werden die Voraussetzungen eines Opting-out beschrieben und festgehalten, dass Kopien der massgeblichen aktuellen Unterlagen (wie Erfolgsrechnungen, Bilanzen, Jahresberichte, Verzichtserklärungen der Aktionäre oder das Protokoll der Generalversammlung) beizulegen seien (pag.