11 Handelsregisteramt ersuchte das Gericht um Ergreifung der erforderlichen Massnahmen nach Art. 731b OR (pag. 20 f.). Mit Verfügung vom 27. Februar 2015 stellte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland den Eingang des Gesuches fest und setzte der F.________ AG eine Frist von 5 Tagen zur Stellungnahme an (pag. 22 f.). Am 8. März 2015 ersuchte die F.________ AG das Regionalgericht Berner Jura- Seeland um Fristverlängerung bis am 23. März 2015. Zur Begründung wies sie darauf hin, dass die Gesellschaft ein Opting-out beabsichtige, dass aber E.________ und die G.__