_ mit E-Mail vom 16. Februar 2015 an den Verwaltungsrat der F.________ AG (pag. 38). Dabei machte E.________ klar, dass er seine Zustimmung zum beabsichtigten Opting-out von einer Rückzahlung eines von der G.________ AG der F.________ AG gewährten Darlehens plus Zinsen und Kosten in der Höhe von total CHF 45‘000.00 abhängig mache. Für eine Stellungnahme hierzu setzte Rechtsanwalt M.________ eine Frist bis am 17. Februar 2015 um 12:00 Uhr an.