___ AG müsse innert 30 Tagen seit Erscheinen der Publikation den rechtmässigen Zustand hinsichtlich der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation wiederherstellen. Andernfalls werde das Handelsregisteramt beim Gericht beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen (pag. 640). Mit Schreiben vom 13. und 14. Februar 2015 gelangten sowohl H.________ als Verwaltungsratspräsident als auch L.________ als Mitglied des Verwaltungsrats schriftlich an E.________ und ersuchten ihn um umgehende Unterschrift unter den Antrag auf ein Opting-out (pag. 28 f.). Herr E.________ reagierte via Rechtsanwalt M.________ mit E-Mail vom 16. Februar 2015 an den Verwaltungsrat der F.__