_, der an der Generalversammlung vom 12. Dezember 2014 teilgenommen hatte, antwortete mit E-Mail vom 15. Dezember 2014, wobei er darauf hinwies, dass an der Generalversammlung weitere Aktionäre dem Opting-out zugestimmt hätten und nun nur noch die Zustimmung von E.________ fehle. Ohne Opting-out müsste für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 noch eine Revision stattfinden, was mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden wäre, weshalb es wünschenswert wäre, wenn auch E.________ noch seine Zustimmung geben würde (pag.