10 das gemäss Begleitschreiben bis am 28. November 2014 dem Verwaltungsrat zurückzusenden war. Am 12. Dezember 2014 fand die Generalversammlung der F.________ AG statt. Dabei wurde festgestellt, dass sämtliche Aktionäre mit einer Ausnahme (E.________) dem Verzichtsantrag des Verwaltungsrats entweder bereits schriftlich zugestimmt hatten oder diesen anlässlich der Generalversammlung unterzeichneten (pag. 330). Notar D.________ informierte die Aktionäre an der Generalversammlung, dass E.________ mit dem Opting-out nicht einverstanden sei und keine Zustimmungserklärung abgeben werde.