Herr H.________ demgegenüber habe bereits am 18. November 2014 ein Formular mit Frist unterschrieben, da der Beschuldigte ihm dies anlässlich einer Verwaltungsratssitzung vorgelegt habe. Das Handelsregisteramt habe ihm mitgeteilt, dass im Zustimmungsformular die 20-tägige Frist eingefügt werden müsse, weshalb er das nachträglich getan habe (pag. 648 Z. 1 ff.). Auf Frage, wie Herr H.________ am 18. November 2014 bereits ein Formular mit einer 20-tägigen Frist unterschreiben konnte, wenn der Beschuldigte doch erst nach Ansetzen der ersten Frist mit dem Handelsregisteramt telefoniert habe, antwortete der Beschuldigte, es sei zu lange her, als dass er sich erinnern könne, wie die einzel-