Nachdem dieses Schreiben der F.________ AG nicht zugestellt werden konnte, wurde die gleiche Aufforderung am 9. Januar 2015 im SHAB publiziert, wobei wiederum eine Frist von 30 Tagen angesetzt wurde (pag. 640). Mit Schreiben vom 24. März 2015 bestätigte das Handelsregisteramt des Kantons Bern den Erhalt der durch die F.________ AG am 23. März 2015 eingereichten Anmeldungsunterlagen für einen Verzicht auf eine eingeschränkte Revision und bat um Nachreichung von Belegen dafür, dass sämtliche Aktionäre auf die eingeschränkte Revision verzichtet bzw. nicht innert Frist gemäss Art. 727a Abs. 3 OR geantwortet haben (pag. 641).