7 F.________ AG darauf hin, dass die Gesellschaft einen Mangel in der gesetzlich vorgeschriebenen Organisation aufweise und setzte ihr eine Frist von 30 Tagen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes (pag. 637 f.). Nachdem dieses Schreiben der F.________ AG nicht zugestellt werden konnte, wurde die gleiche Aufforderung am 9. Januar 2015 im SHAB publiziert, wobei wiederum eine Frist von 30 Tagen angesetzt wurde (pag.