wie auch durch unseren Anwalt I.________, ging der Verwaltungsrat davon aus, dass die schriftliche Zustimmung sämtlicher Aktionäre zum OptingOut für die Eintragung im HR-Amt vorliegen müsse. Leider haben wir von unserem Aktionär trotz mehr maligem Bemühen, keine schriftliche Stellungnahme erhalten. Unser Notar sah sich ausserstande, auf Grund dessen die Unterlagen beim HR-Amt einzureichen.