623). Nach einer Vervollständigung der notwendigen Unterlagen durch die F.________ AG (pag. 622) bestätigte das Handelsregisteramt des Kantons Bern dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland die Behebung des Organisationsmangels (pag. 626), woraufhin das Verfahren CIV 15 947 als erledigt abgeschrieben wurde (pag. 629). In Bezug auf die Kostenliquidation bat die F.________ AG um Nachsicht mit folgender Begründung (pag. 628): […] Auf Grund der Informationen unseres Notares D.________ wie auch durch unseren Anwalt