Beigelegt wurde dem Gesuch ein Schreiben des F.________ AG an E.________ mit Datum vom 6. März 2015, in welchem ein Treffen zwischen dem Beschuldigten und K.________ betreffend eine Darlehensvereinbarung referenziert wird. Dieses Schreiben wurde ebenfalls vom Beschuldigten und von H.________ unterschrieben. In der Fusszeile liesst sich «Brief E.________ 24.6.2014» (pag. 618). Am 20. März 2015 liess die F.________ AG dem Handelsregisteramt des Kantons Bern sodann die Erklärung betreffend Verzicht auf eine Revisionsstelle zukommen (pag. 621) und meldete dies dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland (pag. 623).