8.2 Bestrittener Sachverhalt Bestritten ist demgegenüber, dass E.________ seine Zustimmung zum Opting-out der F.________ AG von Anfang an verweigert und auch in der Folge nie erteilt habe, und dass dem Beschuldigten dies bekannt gewesen sein soll. Vielmehr behauptet der Beschuldigte, E.________ habe überhaupt nie eine Antwort gegeben (pag. 649 Z. 9 ff.). Umstritten des Weiteren, ob die beim Handelsregisteramt eingereichten Zustimmungserklärungen jenen entsprachen, die E.________ zugestellt wurden.