5 gationenrecht (OR; SR 220) bis am 12. Dezember 2014 erfolgt sei. Der Beschuldigte unterzeichnete dieses Dokument am 30. März 2015 (pag. 453). Schliesslich ist unbestritten, dass der Beschuldigte die vorerwähnten Urkunden und die dazugehörigen weiteren Beilagen beim Handelsregisteramt des Kantons Bern einreichte und dadurch den Eintrag im Handelsregister erwirkte, dass die F.________ AG gemäss Erklärung vom 20. März 2015 auf die eingeschränkte Revision nach Art. 727a Abs. 2 OR verzichtet habe (pag.