448) und «KMU-Erklärung betreffend Verzicht auf eine Revisionsstelle» (pag. 449 f.), welche der Beschuldigte eigenhändig unterzeichnete, unter Hinweis auf die zugehörigen Beilagen (namentlich die «Verzichtserklärungen sämtlicher Gesellschafterinnen und Gesellschafter») angab, dass sämtliche Aktionäre einem Verzicht auf eine eingeschränkte Revision zugestimmt hätten. Ebenso ist unbestritten, dass der Beschuldigte auf zwei Zustimmungserklärungen mit dem Titel «Antrag, Verzicht auf Revision (Opting-Out) bei KMU» – je eines für den Aktionär E.________ (pag. 479) und für die von E.________ vertretene Aktionärin G.________ AG (pag.