727a Abs. 2 und 3 OR (sogenanntes „Opting-out") ausdrücklich oder konkludent (durch Stillschweigen innert der gesetzlichen Frist) zugestimmt hätten. Ebenso vermerkte er in einem zugehörigen Schreiben beziehungsweise einem Zustimmungserklärungsformular „Antrag, Verzicht auf Revision (Opting-Out) bei KMU", in welchem auf die gesetzliche und statutarische Regelung hingewiesen wurde, wonach ein Stillschweigen, das heisst das Ausbleiben einer Antwort, beziehungsweise das Ausbleiben einer schriftlichen und rechtsgültig unterzeichneten Antwort innert einer Frist von 20 Tagen als Verzicht auf eine eingeschränkte Revision gelte, den Vermerk „E.____