_ eigenhändig - unter Hinweis auf die zugehörigen Beilagen (so insbesondere die „Verzichtserklärungen sämtlicher Gesellschafterinnen und Gesellschafter") wahrheitswidrig und in Täuschungsabsicht an, dass wie gesetzlich vorgeschrieben sämtliche Aktionäre einem Verzicht auf eine eingeschränkte Revision nach Art. 727a Abs. 2 und 3 OR (sogenanntes „Opting-out") ausdrücklich oder konkludent (durch Stillschweigen innert der gesetzlichen Frist) zugestimmt hätten.