2 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 27. Februar 2019, pag. 605 f.) sowie ein Leumundsbericht (datierend vom 20. Februar 2019, pag. 596 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Der Beschuldigte wurde im Vorfeld der Verhandlung mit Kopien bedient. Des Weiteren wurden Teile der Akten im Verfahren CIV 15 947 vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland (pag.