2. Berufung Mit Schreiben vom 2. Juli 2018 ersuchte Rechtsanwalt B.________ um Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung (pag. 514). Auf Hinweis der Vorinstanz, dass dieses Ersuchen keine Berufungsanmeldung darstelle (pag. 517), meldete Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten mit Schreiben vom 4. Juli 2018 (pag. 518) fristgerecht Berufung gegen das vorinstanzliche Urteil an. Die Berufungserklärung ging form- und fristgerecht am 17. Oktober 2018 beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 570).