1 des erstinstanzlichen Sanktionenpunkts), zu einer Verbindungsbusse von CHF 600.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 20 Tage festgesetzt wurde (Ziff. 2 des erstinstanzlichen Sanktionenpunkts) sowie zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 3‘080.00 (Ziff. 3 des erstinstanzlichen Sanktionenpunkts).