I.1 und I.2 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je CHF 30.00, insgesamt ausmachend CHF 3‘000.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura- Seeland vom 30. Juni 2016 sowie zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 18. Oktober 2016, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt wurde (Ziff.