2 3. Vorliegend nahm die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern- Mittelland, das Verfahren gegen Unbekannt wegen Unterdrückung von Urkunden und Amtsmissbrauchs mit Verfügung vom 23. Januar 2018 nicht an die Hand (pag. 21 ff.). Gegen diese Verfügung erhob der Gesuchsteller am 31. Januar 2018 Beschwerde. Mit Verfügung vom 8. Februar 2018 eröffnete die Präsidentin der Beschwerdekammer in Strafsachen, Oberrichterin B.________, ein Beschwerdeverfahren und räumte der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme ein (pag. 1 ff.).