1. Im Rahmen seiner Beschwerde vom 31. Januar 2018 gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, vom 23. Januar 2018 macht A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) geltend, er lehne die Besetzung der Beschwerdekammer in Strafsachen wegen einer Verletzung von Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101) ab (pag. 7 ff.). Zur Begründung führt er insbesondere aus, die Besetzung der Strafkammer (recte: Beschwerdekammer in Strafsachen) entspreche mangels gesetzlicher Grundlage nicht dem «gesetzlichen Richter» im Sinne von Art. 6 EMRK.