St. Johannsen integriert und sich auf die therapeutische Zusammenarbeit eingelassen. Die Vorinstanz hat jedoch zu Recht festgehalten, dass die Zielsetzung der JVA St. Johannsen im damaligen Stadium des Massnahmenvollzugs explizit darin lag, die früher gemachten Therapieerfahrungen, die bestehenden Risikofaktoren sowie den Umgang damit zu reflektieren und sich vertrauensvoll auf die neue Therapiesitzung einzulassen, sich der Beschwerdeführer mithin noch in der Motivationsphase befand (vgl. pag. 33 und pag. 35 f.; vgl. dazu insbesondere Seite 8 und 9 unten des Verlaufsberichts vom 9. März 2018, pag. 925 hinten bzw. pag.