639 f. der BVD-Akten). Konkret bejahte die Gutachterin nach eingehender Erörterung zunächst die sechs Eingangskriterien für die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung gemäss ICD-10 und legte in der Folge dar, dass auch die geforderten Kriterien für die spezifischen Störungsbilder der dissozialen und narzisstischen Persönlichkeitsstörung erfüllt seien. Die Ausführungen der Gutachterin sind überzeugend und stringent und sie hat das Gutachten sowie dessen Ergänzung sorgfältig und lege artis erstellt.