Der klinische Bereich der Persönlichkeitsstörungen ist ausgesprochen heterogen. Juristisch relevant sind insbesondere die narzisstische, Borderline- und die dissoziale Persönlichkeitsstörung (BSK StGB-MARIANNE HEER/ELMAR HABERMEYER, N 25 zu Art. 59; vgl. zur Herleitung der psychiatrischen Diagnose einer Persönlichkeitsstörung und zur Begründung der rechtlich relevanten Schwere einer Persönlichkeitsstörung auch die N 30a ff. und 31 a zu Art. 59).