4 fern wandeln, als dass er sich verengen kann (MARKUS MÜLLER, Die Bernische Verwaltungsrechtspflege, 2. Aufl. 2011, S. 148 und S. 150). 11.2 Der Beschwerdeführer verlangt vorliegend mit Beschwerde vom 26. September 2018 die Aufhebung des Entscheids der POM vom 24. August 2018, die Aufhebung der stationären therapeutischen Massnahme und umgehende Entlassung des Beschwerdeführers aus dem Vollzug sowie eventualiter die bedingte Entlassung des Beschwerdeführers aus der stationären therapeutischen Massnahme (pag. 3).