2 aus der stationären therapeutischen Massnahme i.S.v. Art. 59 StGB sowie die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (pag. 9 ff. der POM-Akten). 3.2 Die BVD beantragten mit Vernehmlassung vom 27. Juni 2018 die Abweisung der Beschwerde (pag. 17 ff. der POM-Akten). 3.3 Mit Eingabe vom 11. Juli 2018 hielt der Beschwerdeführer an den gestellten Anträgen fest und äusserte sich zur Vernehmlassung der Vorinstanz (pag. 23 der POM- Akten).