61 StGB in eine Einrichtung für junge Erwachsene eingewiesen (pag. 162 ff. der BVD-Akten). 1.2 Per 8. September 2014 wurde der Beschwerdeführer ins Massnahmenzentrum Uitikon (nachfolgend MZU) eingewiesen. Nachdem das MZU den Beschwerdeführer den Bewährungs- und Vollzugsdiensten (nachfolgend BVD) mit Schreiben vom 1. Februar 2017 zur Verfügung gestellt hatte, wurde er vorübergehend in ein Regionalgefängnis des Kantons Bern verlegt. 1.3 Auf Antrag der BVD hob das Regionalgericht Bern-Mittelland die Massnahme für junge Erwachsene mit Urteil vom 28. April 2017 auf und ordnete stattdessen eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art.