(nachfolgend Beschwerdeführer) des Raubes und Versuchs dazu, teilweise qualifiziert und mehrfach begangen, der Erpressung und Versuchs dazu, qualifiziert und mehrfach begangen, des Diebstahls, mehrfach begangen, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs, des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage und der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen, schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 45 Monaten sowie zu einer Busse von CHF 100.00 verurteilt. Ausserdem wurde der Beschwerdeführer in Anwendung von Art. 61 StGB in eine Einrichtung für junge Erwachsene eingewiesen (pag.