2. Der A.________ mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau, vom 17.11.2015 für eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à CHF 150.00, ausmachend CHF 3‘000.00, gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Geldstrafe ist zu bezahlen. 3. Die Kosten für das oberinstanzliche Widerrufsverfahren, bestimmt auf CHF 400.00, werden zur Hälfte, ausmachend CHF 200.00, dem Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt. Die restanzlichen Kosten von CHF 200.00 trägt der Kanton Bern. II. A.________ wird schuldig erklärt: