8. Sämtliche anlässlich der Hausdurchsuchungen vom 12.12.2017 an der L.________ sichergestellten und mit Verfügung vom 21.03.2018 beschlagnahmten und sich noch bei den Akten befindlichen Unterlagen verbleiben als Beweismittel bei den Akten. B. I. 25 1. Das Verfahren betreffend Widerruf der A.________ mit Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft vom 01.03.2013 für eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten gewährte bedingte Vollzug mit einer Probezeit von zwei Jahren wird in Anwendung von Art. 46 Abs. 5 StGB eingestellt;