5. für die Beurteilung der Zivilklagen keine Verfahrenskosten ausgeschieden wurden. III. (ganze Ziffer VI. Urteil Wirtschaftsstrafgericht) 1. G.________ zur Zahlung einer Ersatzforderung von CHF 42'000.00 an den Kanton Bern verurteilt wurde (Art. 71 StGB) und weiter bestimmt wurde, dass die Ersatzforderung zu 82,7% der Privatklägerin 1 C.________ AG und zu 17,3% der Privatklägerin 2 E.________, je in Anrechnung an ihre Zivilforderung, herausgegeben wird (Art. 73 Abs. 1 lit. c StGB);