24. Erkennungsdienstliche Daten Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN: A.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). Die gesetzliche Frist von 20 Jahren läuft ab Vollzugsende bzw. Entlassung aus der Freiheitsstrafe. 25. Vorzeitiger Strafvollzug Der Beschuldigte verbleibt im vorzeitigen Strafvollzug. 22 VIII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: A.