Der bedingte Vollzug der Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 150.00, ausmachend CHF 3‘000.00, ist daher zu widerrufen und die Strafe zu vollziehen. Die Kosten für die oberinstanzlichen Widerrufsverfahren von CHF 400.00 werden zur Hälfte, ausmachend CHF 200.00, dem Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt (Widerruf betreffend Geldstrafe). Die andere Hälfte der Verfahrenskosten von CHF 200.00 trägt der Kanton Bern (Einstellung betreffend Freiheitsstrafe). VI. Kosten und Entschädigung