20 Gericht die bedingte Strafe oder den bedingten Teil der Strafe (Art. 56 Abs. 1 aStGB). Ist nicht zu erwarten, dass der Verurteilte weitere Straftaten begehen wird, so verzichtet das Gericht auf einen Widerruf (Art. 46 Abs. 2 aStGB). Mit Urteil der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wurde der Beschuldigte am 17. November 2015 (in Ziff. II.2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs irrtümlich auf 17. November 2017 datiert, pag. 18 736) zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt.