Von einem sofortigen Geständnis, das auf echte Reue und Einsicht schliessen liesse und eine massive Minderung der Strafe nach sich ziehen würde, kann also nicht gesprochen werden. Dennoch hält das Gericht zu Gunsten des Beschuldigten fest, dass er keine Obstruktion der Untersuchung betrieb, sondern mit dazu beitrug, dass diese sehr zügig geführt werden konnte. Insbesondere angesichts des Umstands, dass der Widerruf des bedingten Teils der Strafe aus dem Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft nur noch bis zu Beginn des nächsten Jahres möglich ist, ist dies positiv hervorzuheben.