Die als einschlägig zu bezeichnenden Vorstrafen wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung, Veruntreuung, Urkundenfälschung, Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage und Erschleichung einer falschen Beurkundung (Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft vom 1. März 2013, pag. 19 360 f.) sowie wegen mehrfacher Vergehen gegen das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 17. November 2015, pag. 19 361) wirken sich deutlich straferhöhend aus (vgl. nachfolgende Ausführungen).