18.6.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Es kann vollumfänglich auf die vorinstanzlichen Ausführungen zum Vorleben und zu den persönlichen Verhältnissen verwiesen werden (pag. 18 847, S. 72 der vorinstanzlichen Entscheidbegründung). Die als einschlägig zu bezeichnenden Vorstrafen wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung, Veruntreuung, Urkundenfälschung, Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage und Erschleichung einer falschen Beurkundung (Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft vom 1. März 2013, pag.