__ AG im Sinne des Tatbestands gefälscht. Auch diese drei privilegierten Urkundendelikte können vom sachlichen und zeitlichen Zusammenhang her als den Betrugskomplexen zugehörig bezeichnet werden. Die Fälschungen waren nicht mit einem allzu grossen Aufwand verbunden und fielen dem Beschuldigten relativ leicht. Zeugnissen früherer Arbeitgeber kommt jedoch – zumal für Positionen im Tätigkeitsbereich des Beschuldigten – im Bewerbungsprozess eine grosse Bedeutung zu, weswegen sicher nicht von einer Bagatelle gesprochen werden kann.