Indem der Beschuldigte ein amtliches Dokument gefälscht hat, in welches generell grosses Vertrauen gesetzt wird, und dann gegenüber seiner Arbeitgeberfirma auch verwendet hat, hat der Beschuldigte ein dreistes Verhalten an den Tag gelegt – getrieben von der bereits beim Betrug erwähnten kriminellen Energie. Er ging dabei insofern recht professionell vor, als die Fälschung nicht ohne weiteres als solche zu erkennen war. Der Beschuldigte handelte mit direktem Vorsatz und in der erwähnten Absicht, die angetretene Stelle behalten zu dürfen.