Aufgrund dieser Tatkomponenten ist – wiederum in Relation zum weiten Strafrahmen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe – insgesamt von einem Tatverschulden auszugehen, welches noch im leichten Bereich liegt bzw. zu einer Strafe im unteren Drittel des Strafrahmens führt. Die Kammer hält für diesen Tatkomplex 22 Monaten Freiheitsstrafe für angemessen, so dass asperiert 15 Monate Freiheitsstrafe hinzuzurechnen sind. 18.4 Asperation Urkundenfälschung Der Beschuldigte hat einen Strafregisterauszug gefälscht, um seine Arbeitsstelle bei der Privatklägerin 1 behalten zu können.