Der Beschuldigte wusste, dass ein KMU auf die Integrität seiner Mitarbeiter – zumal in solchen Positionen – vertrauen können muss, da es von den Mitteln her gar nicht möglich ist, eine permanente und umfassende Kontrolle der Mitarbeiter durchzuführen. Bei der Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte auch die neue Chance, welche er mit der Stelle bei der Privatklägerin 2 erhielt, von Anfang an dazu (aus-)nützte, seine ihm voll vertrauende Arbeitgeberin bei jeder erdenklichen Gelegenheit zu schädigen bzw. sich selbst nach bekanntem Muster zu bereichern.