Er hat seine Arbeitgeberin – notabene noch während laufendem Electronic Monitorings aus der einschlägigen Verurteilung vom 1. März 2013 – während mehr als zwei Jahren in erschreckender Regelmässigkeit um zahlreiche einzelne Beträge betrogen. Es ist festzuhalten, dass das Vorgehen des Beschuldigten nicht als besonders raffiniert, aber dennoch als systematisch und wirtschaftsschädlich zu bezeichnen ist. Obwohl seine gewerbsmässigen Handlungen weitgehend als tatbestandsimmanent erscheinen, manifestieren sie eine ganz erhebliche kriminelle Energie.