14 hoch aus. Sehr negativ ins Gewicht fällt der Umstand, dass der Beschuldigte als Arbeitnehmer das in ihn gesetzte Vertrauen krass missbraucht und die ihm übertragene Vertrauensposition in der internationalen Firmenstruktur massiv ausgenutzt hat. Er hat seine Arbeitgeberin – notabene noch während laufendem Electronic Monitorings aus der einschlägigen Verurteilung vom 1. März 2013 – während mehr als zwei Jahren in erschreckender Regelmässigkeit um zahlreiche einzelne Beträge betrogen.